Preisanpassung vom BAG seit 1.7.24 in Kraft gesetzt

Ab dem 1. Juli 2024 gelten neue, vom BAG festgelegte Preise für rezeptpflichtige Medikamente. Diese Preise sind überall gleich – in Spitälern, Arztpraxen und Apotheken.
Was ändert sich?
- Günstigere Medikamente: Viele Medikamente werden günstiger, insbesondere solche mit einem Preis über CHF 30.-.
- Teurere Medikamente: Wenige Medikamente, vor allem die rezeptpflichtigen unter CHF 30, werden teurer. Dies liegt daran, dass der Vertriebsanteil bisher die Arbeit in der Apotheke nicht vollständig abgedeckt hat.
Warum diese Änderungen?
Das neue Preismodell fördert die Verschreibung und Abgabe von Generika und Biosimilars und beseitigt den Fehlanreiz, teurere Medikamente aufgrund höherer Zuschläge zu bevorzugen. Dies führt zu erheblichen Kosteneinsparungen:
- Kostenersparnis: Durch das neue Preismodell werden Millionen eingespart, ohne die Qualität oder Versorgungssicherheit zu gefährden. Das kommt auch Ihnen als Prämienzahler/in zugute.
Zusammensetzung des Medikamentenpreises
Der Medikamentenpreis setzt sich aus zwei Hauptbestandteilen zusammen:
- Vertriebsanteil: Deckt die Kosten für Personal, Transport und Lagerung in Apotheken, bei Ärzten und Spitälern. Dieser Kostenpunkt wird seit 2001 vom Bund festgelegt und wurde seit seinem Inkrafttreten nicht wesentlich angepasst. Er soll die tatsächlichen Kosten decken. Ein Gewinn wird damit nicht gemacht.
- Fabrikabgabepreis: Der Preis, den die Herstellerfirma für das Medikament erhält.
- MWST

Zum Erklärvideo zum neuen Preismodell:

Ziel der Anpassung: Fehlanreize vermeiden
Dank dem neuen Vertriebsanteil wird vermieden, dass teurere Medikamente bevorzugt werden. Durch einen höheren Zuschlag für günstigere Medikamente werden diese gefördert. Da günstigere Medikamente insgesamt häufiger verkauft werden (ca. 64%) als teurere (ca. 36%), ergeben sich Einsparungen in Millionenhöhe.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Ihr Team der Vinzenz Apotheke
